Bei uns sind Ihre Patienten in guten Händen

Für Kollegen und Überweiser

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

die Behandlung von Kindern und Jugendlichen gehört sicherlich zu den Haupttätigkeiten einer kieferorthopädischen Praxis. Durch neuartige Entwicklungen (transparente Zahnspangen, verkürzte Behandlungszeiten, Miniimplantate etc.) wird die diese allerdings auch für Erwachsene in zunehmenden Maße interessanter.

Unten aufgeführt finden Sie in kompakter Form Grundinformationen über unsere kieferorthopädische Abteilung, wichtige Punkte bei der Kostenübernahme durch die GKV sind etwas ausführlicher dargestellt.

Selbstverständlich beschränken wir uns bei der Behandlung ausschließlich auf den kieferorthopädischen Bereich, sollten während der Therapie konservierende oder chirurgische Eingriffe erforderlich sein, wird Ihnen Ihr Patient natürlich zurücküberwiesen.

Über eine Zusammenarbeit würde ich mich freuen, für evtl. Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Herzlichst, Ihr Zahnarzt Uğur Özcan

Behandlungsspektrum

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  • Frühbehandlung bei ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen (meist ab dem 6. Lebensjahr sinnvoll)
  • KFO- Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit zeitgerechten und modernen Systemen
  • KFO- Behandlung von Erwachsenen
  • ästhetische Kieferorthopädie (z. B. unsichtbare Zahnregulierung)
  • präprothetische und interdisziplinäre Kieferorthopädie
  • Behandlung der milden Form von Schlafapnoe und Schnarchtherapie

Mein Anspruch ist eine qualitativ hochwertige und moderne Kieferorthopädie. Insbesondere die präprothetische und interdisziplinäre Kieferorthopädie kommt in den letzten Jahren stark zum Tragen. Mit lokalen Systemen und Teilspangen (z. B. die Insertion von Minipins) lassen sich auch für Erwachsene Behandlungen ansprechend gestalten.

Beispiele hierfür wären:

  • die Extrusion von Zähnen nach Unfällen mit Zahnfrakturen
  • die korrekte Ausrichtung der Zähne zum Beispiel vor Veneers / Brücken oder Kronen um die Zähne weniger präparieren zu müssen und um Zahnersatz überhaupt zu ermöglichen (z. B. Aufrichtung von gekippten Zähnen)
  • KFO vor Implantatinsertion (Lückenöffnung, Knochenanbau)

Behandlungskosten / KIG- Klassifikation

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Die erforderliche Therapie und anfallende Kosten für eine Behandlung werden nach Erstellung und Auswertung der diagnostischen Unterlagen in einem Heil- und Kostenplan festgehalten. Privat versicherten Patienten empfehlen wir den Heil- und Kostenplan vor der Behandlung bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft einzureichen.

Für eine Kostenübernahme ist die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung von großer Bedeutung. Bei gesetzlich versicherten Patienten bis zum 18. Lebensjahr greift die KIG Klassifikation, d.h. fällt der Schweregrad der Dysgnathie in eine KIG- Stufe 3 oder größer gibt es einen Zuschuss für die Behandlung.

Ist die KIG- Einstufung kleiner 3, kann leider keine Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen.

Einige Beispiele für KIG- Stufen größer 3 sind (bezogen auf d. permanentes):

  • Zahnunterzahl (Nichtanlagen oder traum. Verlust)
  • Retinierte und verlagerte Zähne
  • Sagittale Stufe/ Overjet > 6 mm (gemessen von den Labialflächen der unteren zu den oberen Incisivi)
  • Kopfbiss und Kreuzbiss in der Front
  • Kreuzbiss im Seitenzahnbereich
  • Offener Biss über 4 mm (frontal oder seitlich)
  • Traumat. Gingivakontakt, z. B. Einbiss in die pal. Gingiva durch untere Frontzähne
  • Nonokklusionen im SZB, z. B. durch Bukkal- oder Lingualstand
  • Engstände und Platzmangel > 3 mm

Bei gesetzlich versicherten Patienten, die älter als 18 sind, wird eine kieferorthopädische Behandlung nur dann bezuschusst, falls zur Behebung der Dysgnathie ein kombiniert kieferorthopädisch- kieferchirurgisches Vorgehen erforderlich ist.

Gut zu wissen

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Neben der Teilnahme am KFO- Qualitätsvertrag biete ich außerdem folgende zuzahlungsfreie Serviceleistungen für Kinder und Jugendliche an:

  • EDV gestützte Analyse der Behandlungsunterlagen
  • Verwendung von Brackets der neuesten Generation (nickelfrei!)
  • Chrom- Kobalt Drähte bei herausnehmbaren Zahnspangen (reduzierte Bruchgefahr)